Dieser Lehrgang gilt als Wiederholungslehrgang für betriebliche Ersthelfer (BGV A1).
Voraussetzung ist die Absolvierung einer Grundausbildung in Erster-Hilfe (9 Unterrichtsstunden).
Die Fortbildung sollte innerhalb von 2 Jahren nach der Grundausbildung, oder der letzten Fortbildung erfolgen.
Die Kosten übernimmt für Firmen grundsätzlich die zuständige Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse.
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Bitte beachten Sie, dass wir zu den Kursen nur angemeldete Teilnehmer ausbilden können. Um eine gleichbleibende Qualität der Kurse zu gewährleisten, ist die Teilnehmerzahl beschränkt.