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Die Sanitätsdienstausbildung des DRK richtet sich an alle Aktiven der Rotkreuz-Gemeinschaften und sonstige interessierte Personen, sei es aus den Reihen der Feuerwehr, des THW oder weiterer Organisationen.
Voraussetzung ist eine Erste-Hillfe-Ausbildung oder ein Erste-Hilfe-Training, das nicht länger als ein Jahr zurückliegen darf.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass die Sanitätsdienstausbildung für die Rettungssanitäterausbildung anerkannt werden kann. Landesrechtliche Regelungen sind zu beachten. Gebühr:
Für Mitglieder frei
Dauer:
48 UE
Inhalte der Ausbildung:
Grundsätze
Bewusstloser Patient und Kreislaufstillstand
Atmung und Kreislauf
Verletzungen
Sonstige Notfälle
Umfangreiche Übungen
Fallbeispiele
Rechtsfragen
Abschlusstest
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