Die Sanitätsdienstausbildung des DRK richtet sich an alle Aktiven der Rotkreuz-Gemeinschaften und sonstige interessierte Personen, sei es aus den Reihen der Feuerwehr, des THW oder weiterer Organisationen.
Voraussetzung ist eine Erste-Hillfe-Ausbildung oder ein Erste-Hilfe-Training, das nicht länger als ein Jahr zurückliegen darf.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass die Sanitätsdienstausbildung für die Rettungssanitäterausbildung anerkannt werden kann. Landesrechtliche Regelungen sind zu beachten.
Gebühr:
Dauer:
Inhalte der Ausbildung: